Erwägungsgrund 2 32026D1538
Zur Gewährleistung der wirksamen Steuerung und operationellen Effizienz sollte das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Änderung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB an ein Mitglied des Direktoriums übertragen und die Weiterübertragung solcher Entscheidungsbefugnisse an die höhere Führungsebene ermöglichen.