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Zur Gewährleistung der wirksamen Steuerung und operationellen Effizienz sollte das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Änderung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB an ein Mitglied des Direktoriums übertragen und die Weiterübertragung solcher Entscheidungsbefugnisse an die höhere Führungsebene ermöglichen.
Das Direktorium überträgt hiermit dem für die Abteilung Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr zuständigen Mitglied des Direktoriums die…
Aus denselben Gründen ist es angemessen, dass das Direktorium seine Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf die Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von…
Das Direktorium kann diese Befugnis auf die operative Ebene der EZB für folgende Zwecke weiterübertragen:
Die Übertragung und Weiterübertragung von Entscheidungsbefugnissen zur Genehmigung der Änderung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB ist auf Änderungen…
Gemäß Artikel 12.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank kann der EZB-Rat durch Beschluss bestimmte Befugnisse…
Um den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu erleichtern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.