Beschluss (EU) 2026/1522 des Rates vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat seine Stellungnahme 19/2024 am 28. August 2024 abgegeben.
Erwägungsgrund 9 32026D1522
Erwägungsgrund 9 32026D1522Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen