Erwägungsgrund 8 32026D1537
Der Auswahlausschuss hat für jede der beiden Stellen eine begründete Stellungnahme erstellt und für jeden Kandidaten, der die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 erfüllt, seinen Platz in der Rangfolge festgelegt und dem Rat diese Informationen übermittelt, die der Rat am 6. Mai 2026 erhalten hat.