Beschluss (EU) 2026/1557 des Rates vom 29. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss in Bezug auf eine überarbeitete Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 14.18 und eine überarbeitete Liste der Sachverständigen gemäß Artikel 13.15 zu vertretenden Standpunkt
Die Beschlüsse des Handelsausschusses werden im Falle ihrer Annahme Rechtswirkung für die Union entfalten.
Erwägungsgrund 7 32026D1557
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