Erwägungsgrund 8 32026D1557
Es ist daher zweckmäßig, den im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die überarbeitete Liste der Schiedsrichter und in Bezug auf die überarbeitete Liste der Sachverständigen festzulegen —
Es ist daher zweckmäßig, den im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die überarbeitete Liste der Schiedsrichter und in Bezug auf die überarbeitete Liste der Sachverständigen festzulegen —