Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Zwecke des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl verwaltet die Kommission gemäß dem Beschluss (EU) 2026/1545 des Rates die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (im Folgenden zusammen „Vermögenswerte“).
Die Kommission führt für die EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, für die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl die in den…
Mit diesem Beschluss wird das Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (im Folgenden „Forschungsprogramm“) aufgestellt, und es werden die…
Gemäß dem dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll Nr. 37 über die finanziellen…
Die Kommission ist zuständig für die Verwaltung der Finanzoperationen der EGKS in Abwicklung, und, nach Abschluss der Abwicklung der EGKS, des Vermögens des…
Gemäß der Entscheidung 2003/76/EG des Rates muss die Kommission das Vermögen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung und, nach…
Folgender Artikel wird eingefügt: Das Vermögen der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, das Vermögen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.