Art. 26 32026D1561
Über die Mittelverwaltung wird in den Jahresabschlüssen der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, in den Jahresabschlüssen der Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl Rechnung gelegt. Diese Jahresabschlüsse werden im Einklang mit den vom Rechnungsführer der Kommission gemäß Artikel 80 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 erlassenen Rechnungsführungsvorschriften unter Berücksichtigung der Besonderheiten der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, der Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl erstellt und dargestellt. Sie werden von der Kommission angenommen und vom Rechnungshof geprüft. Die Kommission beauftragt externe Unternehmen mit der jährlichen Prüfung ihrer Abschlüsse.
Die Kommission führt für die EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, für die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl die in den Artikeln 20 bis 26 genannten Verwaltungsvorgänge nach den internen Vorschriften und Verfahren der Kommission durch.
Einmal jährlich erstellt die Kommission einen ausführlichen Jahresbericht über die entsprechend den Artikeln 20 bis 26 durchgeführten Verwaltungstätigkeiten und übermittelt diesen den Mitgliedstaaten. In diesem Jahresbericht macht die Kommission Angaben zur Verwendung der verschiedenen Klassen von Vermögenswerten, zu den Gründen für ihre Entscheidung, in bestimmte Klassen von Vermögenswerten zu investieren, sowie zur beobachteten Wertentwicklung der einzelnen Klassen von Vermögenswerten.