Erwägungsgrund 1 32026D1561
Für die Zwecke des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl verwaltet die Kommission gemäß dem Beschluss (EU) 2026/1545 des Rates die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (im Folgenden zusammen „Vermögenswerte“).