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Durch Kabotagebeförderungen kann der Auslastungsgrad der Fahrzeuge und damit die Wirtschaftlichkeit der grenzüberschreitenden Personenverkehrdienste mit Kraftomnibussen verbessert werden. Es ist daher angezeigt, solche Beförderungen im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr in der Grenzregion der Schweiz und Österreichs zu genehmigen. Die enge Integration dieser Grenzregion könnte so weiter verstärkt werden.
Aus dem gleichen Grund sollten Kabotagebeförderungen nur in der Grenzregion Österreichs und für die Bereitstellung von grenzüberschreitenden…
Mit Schreiben vom 17. März 2025 hat Österreich die Ermächtigung durch die Union beantragt, seine bestehende Österreichisch-Schweizerischen- Vereinbarung über…
Österreich wird hiermit ermächtigt, seine bestehende bilaterale Vereinbarung über den Straßenverkehr mit der Schweiz vom 22. Oktober 1958 zur Genehmigung von…
Gemäß Artikel 20 Absatz 2 des EU-Schweiz-Abkommens können die auf Grundlage von zum Zeitpunkt seines Abschlusses am 21. Juni 1999 geltenden bilateralen…
Gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf…
Wenn ein Kraftfahrer andere Arten von Beförderungen, insbesondere Kabotagebeförderungen oder nicht bilaterale grenzüberschreitende Beförderungen, durchführt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.