Erwägungsgrund 5 32026D0183
Es sollte einem oder mehreren Mitgliedstaaten möglich sein, die Kommission zu ersuchen, bilaterale Schutzmaßnahmen unter den im ITA und — in Bezug auf sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse — in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen zu erlassen. Lehnt die Kommission ein solches Ersuchen ab, so sollte sie den Rat rechtzeitig über die Gründe für ihre Ablehnung unterrichten.