Erwägungsgrund 5 32026D0185
Gemäß seinem Artikel 30.9 begründet das Abkommen innerhalb der Union keine anderen Rechte oder Pflichten für Personen als die zwischen den Vertragsparteien nach dem Völkerrecht geschaffenen Rechte oder Pflichten —
Gemäß seinem Artikel 30.9 begründet das Abkommen innerhalb der Union keine anderen Rechte oder Pflichten für Personen als die zwischen den Vertragsparteien nach dem Völkerrecht geschaffenen Rechte oder Pflichten —