Erwägungsgrund 6 32026D0188
Im April 2025 verabschiedete die Union auf Ersuchen Jordaniens vom Oktober 2023 ein viertes Makrofinanzhilfeprogramm (MFA IV) über Darlehen im Umfang von 500 Mio. EUR. Diese sollen im Zeitraum von 2025 bis 2027 ausgezahlt werden, sofern die in der Grundsatzvereinbarung (memorandum of understanding, MoU) vereinbarten politischen Auflagen erfüllt sind, die Maßnahmen bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, bei der Staatsführung und Korruptionsbekämpfung, bei der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, bei Energie und bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen umfassen. Dem MFA IV sind bereits drei MFA-Programme vorangegangen (MFA I: 180 Mio. EUR; MFA II: 200 Mio. EUR; MFA III: 500 Mio. EUR und 200 Mio. EUR Aufstockung wegen der COVID-19-Pandemie), was für den Zeitraum 2014 bis 2023 Darlehen in Höhe von insgesamt 1,08 Mrd. EUR ergibt.