Erwägungsgrund 6 32018D0598
Seit dem militärischen Konflikt mit Russland im August 2008 hat Georgien zwei Makrofinanzhilfen erhalten, die die Union auf der internationalen Geberkonferenz im Oktober 2008 in Brüssel zugesagt hatte. Die erste dieser Maßnahmen, die 46 Mio. EUR ausschließlich in Form von Zuschüssen umfasste, wurde im Zeitraum 2009-2010 umgesetzt. Die zweite, die wiederum 46 Mio. EUR umfasste und zur Hälfte in Form von Zuschüssen und zur Hälfte als Darlehen gewährt wurde, wurde im Zeitraum 2015-2017 umgesetzt. Ferner hat die Union Georgien im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments für den Zeitraum 2014-2020 Mittel in Höhe von 610-746 Mio. EUR, einschließlich Budgethilfe und technischer Unterstützung, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird Georgien auch im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität unterstützt, die im Zeitraum 2008-2017 rund 86 Mio. EUR für Projekte in Georgien beisteuerte.