Erwägungsgrund 2 32026D1942
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben legen die EZB und die NCAs gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest. Die gemeinsame Festlegung der Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus der Arbeitsorganisation innerhalb des SSM, die eine Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs erfordert.