Beschluss (EU) 2026/1942 der Europäischen Zentralbank vom 30. Juli 2026 zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute (EZB/2026/18)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.
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