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1. GEGENSTAND, ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG Im Rahmen von Durchsetzung- und Sanktionsverfahren werden personenbezogene Daten für folgende Zwecke verarbeitet: a) Untersuchung mutmaßlicher Verstöße beaufsichtigter Unternehmen gegen Anforderungen aus direkt anwendbaren Rechtsakten der Union, aufgrund derer gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 Verwaltungsgeldbußen verhängt werden können, und Ausarbeitung von Vorschlägen für die Verhängung solcher Sanktionen; b) Untersuchung mutmaßlicher Verstöße beaufsichtigter Unternehmen gegen Verordnungen oder Beschlüsse der EZB, aufgrund derer gemäß Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 Sanktionen verhängt werden können; c) Bewertung, ob im Zusammenhang mit Fällen gemäß Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 von einer nationalen zuständigen Behörde (National Competent Authority — NCA) die Einleitung von Verfahren verlangt werden sollte, und Unterrichtung der NCA über ein solches Verlangen; d) Informationsersuchen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und Artikel 139 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) sowie Wahrnehmung von Aufgaben gemäß den Artikeln 125 bis 138 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) im Rahmen der Untersuchung mutmaßlicher Verstöße im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 und Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013; e) Bewertung, ob eine NCA gemäß Artikel 136 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17) ersucht werden sollte, einen mutmaßlichen Straftatbestand zur Untersuchung und möglichen Strafverfolgung an die zuständigen Behörden zu verweisen, und Unterrichtung der NCA über dieses Ersuchen. 2. RECHTSGRUNDLAGE a) Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit den Artikeln 9, 10, 11 und 18 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013; b) Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/1725 oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und in einigen Mitgliedstaaten Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Artikel 113 Absatz 3 sowie den Artikeln 120 bis 129, 134, 136 und 139 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 (EZB/2014/17). 3. BETROFFENE PERSONEN Personenbezogene Daten zu den folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen verarbeitet werden: a) Mitarbeiter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist; b) Mitglieder des Leitungsorgans des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist; c) Mitglieder des Leitungsorgans von Unternehmen, die den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung am beaufsichtigten Unternehmen anstreben; d) interessierter Erwerber einer qualifizierten Beteiligung; e) bevollmächtigte Vertreter des beaufsichtigten Unternehmens, das Gegenstand des Verfahrens ist. 4. KATEGORIEN VERARBEITETER PERSONENBEZOGENER DATEN Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen verarbeitet werden: a) Angaben zur Identifikation wie Name, Staatsangehörigkeit und Unterschrift; b) Kontaktdaten, wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; c) berufliche Daten zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Beschäftigung; d) Angaben zur finanziellen Situation; e) Angaben zu (mutmaßlichen) Straftaten und strafrechtlichen Verurteilungen.
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