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Der im Namen der Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten für die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (im Folgenden „Ausschuss der Vertragsstaaten“) zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Annahme des Mandats für diesen Ausschuss und dessen Unterausschuss zu unterstützen, sofern die endgültigen Texte die folgenden Bedingungen erfüllen:
Das Mandat sorgt für einen effizienten, kosteneffizienten, transparenten und ordnungsgemäßen Ablauf und eine ebensolche Organisation der Sitzungen dieses Ausschusses und seines Unterausschusses;
das Mandat ermöglicht die Beteiligung der Union an diesem Ausschuss und an dessen Unterausschuss als Beobachterin.
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten hinsichtlich des Mandats für diesen Ausschuss und…
Die Union unterstützt eine Geschäftsordnung, die ein effizientes, kosteneffizientes, transparentes und ordnungsgemäßes Funktionieren und ebensolch eine…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der ersten Sitzung des mit Artikel 106 des Abkommens eingesetzten Ausschusses hoher Beamter im Hinblick auf die…
Der Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) ist ein Gremium des Überwachungsmechanismus des Übereinkommens. Am 4. Mai 2015 hat sich der…
Der Ausschuss der Vertragsparteien (im Folgenden „Ausschuss“) ist ein Gremium des Überwachungsmechanismus des Übereinkommens. Am 4. Mai 2015 hat sich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.