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Die Kriterien für den Erlass delegierter Beschlüsse zur Erteilung der vorherigen Erlaubnis zur Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen und zur Erteilung der vorherigen Erlaubnis zur dauerhaften teilweisen Anwendung des Standardansatzes sollten vereinfacht werden, um Einheitlichkeit und Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte für beide Arten delegierter Beschlüsse ein einheitliches quantitatives Kriterium, auf der Grundlage von 50 Basispunkten der harten Kernkapitalquote (CET1), eingeführt werden, um eine klare Messgröße der aufsichtlichen Auswirkungen zu schaffen. Dieses Kriterium würde zudem gewährleisten, dass das aufsichtliche Ermessen der EZB in verhältnismäßiger Weise ausgeübt wird, da die daraus folgende Veränderung im maßgeblichen Entscheidungsprozess die gemäß den Artikeln 149 und 150 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erforderliche inhaltliche Beurteilung unberührt lassen würde.
Der Erlasses des Beschlusses zur dauerhaften teilweisen Anwendung des Standardansatzes führt nicht dazu, dass die harte Kernkapitalquote, separat gemessen für…
Im Beschluss (EU) 2021/1442 der Europäischen Zentralbank (EZB/2021/38) werden unter anderem die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum…
Die Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen führt nicht dazu, dass die harte Kernkapitalquote, separat gemessen für jede einzelne Art von Risikoposition…
die sich aus der Verringerung ergebenden Auswirkungen auf die harte Kernkapitalquote, Kernkapitalquote und Gesamtkapitalquote weniger als 100 Basispunkte…
Der folgende Artikel 5a wird eingefügt: Kriterien für den Erlass delegierter Beschlüsse zur Erteilung der Erlaubnis zur Zurechnung der Zwischen- oder…
die sich aus der Verringerung ergebenden Auswirkungen auf die harte Kernkapitalquote, Kernkapitalquote und Gesamtkapitalquote weniger als 100 Basispunkte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.