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Um darüber hinaus eine angemessene Grundlage zur Ermittlung unstrittiger Anträge auf Erlass von Beschlüssen, die für eine Übertragung geeignet sind, zu bieten, sollte in den Kriterien ferner geregelt werden, dass als Folge des Erlasses des betreffenden delegierten Beschlusses nicht zu einem Verstoß gegen Anforderungen, Verpflichtungen oder Beschränkungen kommt, die in früheren Beschlüssen der EZB zur Genehmigung von Plänen zur zeitnahen Wiedereinhaltung der Anforderungen („Plan zur Wiedereinhaltung der Anforderungen“) gemäß Artikel 146 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder gemäß Artikel 101 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates oder zur Genehmigung von Plänen zur schrittweisen Einführung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Arten von Risikopositionen und Geschäftsbereichen innerhalb einer Risikopositionsklasse („Plan zur IRB-Einführung“) gemäß Artikel 148 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegt wurden.
gegebenenfalls ist in den Auflagen vorgesehen, dass das beaufsichtigte Unternehmen seine Ratingsysteme, die Anwendung des IRB-Ansatzes, das Rating- und…
Die Rückkehr zu weniger anspruchsvollen Ansätzen führt nicht zu einer Änderung der Kriterien, die von der bedeutenden beaufsichtigten Gruppe oder dem bedeuteten…
Die Prüfung der Verlängerung der Frist für die schrittweise Einführung des IRB-Ansatzes erfolgt gemäß Artikel 148 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und den von…
Der Erlasses des Beschlusses zur dauerhaften teilweisen Anwendung des Standardansatzes führt nicht zu einer Änderungen der Kriterien, die von der bedeutenden…
In Fällen, in denen die im vorliegenden Beschluss festgelegten Kriterien für den Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse…
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren der impliziten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.