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Die vorgeschlagenen Mitglieder wurden aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Eignung ausgewählt und sind weder Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission noch gewählte Mandatsträger, Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Union oder gegenwärtige oder ehemalige Angestellte einer europäischen politischen Partei oder einer europäischen politischen Stiftung. Sie erfüllen somit die Anforderungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung —
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