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Im Anschluss an ein Auswahlverfahren haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission davon überzeugt, dass die zu Mitgliedern und potenziellen Mitgliedern des Überwachungsausschusses zu ernennenden Persönlichkeiten die Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit und ihre Erfahrung als ranghohe Juristen oder Ermittler oder in vergleichbarer Position in einem mit dem Tätigkeitsbereich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) verwandten Bereich nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 erfüllen —
In Artikel 11 Absatz 2 der Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 und (Euratom) Nr. 1074/1999 ist vorgesehen, dass sich der Überwachungsausschuss des Europäischen…
Nach Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 setzt sich der Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) aus…
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Überwachungsausschuss des Europäischen…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat nach Artikel 7 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sollte Zugang zu der Ausschlussdatenbank erhalten, um den ihm obliegenden Untersuchungsaufgaben, Arbeiten zur…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.