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Der Rat hat am 5. Oktober 2021 den Beschluss (EU) 2021/1765 angenommen, in dem die Grundsätze und Leitlinien für den im Namen der Union für den Zeitraum 2021-2026 in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingerichteten Sonderausschuss für Fischerei (im Folgenden „Sonderausschuss für Fischerei“) zu vertretenden Standpunkt festgelegt sind. Im Sonderausschuss für Fischerei führt die Kommission Konsultationen im Namen der Union auf der Grundlage der vom Rat nach den einschlägigen Vertragsbestimmungen festgelegten Standpunkte der Union durch und gewährleistet gleichzeitig eine enge Abstimmung mit dem Rat und seinen Vorbereitungsgremien im Einklang mit dem in Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union.
Am 5. Oktober 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/1765 über den Standpunkt angenommen, der im Namen der Union für den Zeitraum 2021-2026 im Sonderausschuss…
Der Rat hat am 22. Oktober 2021 den Beschluss (EU) 2021/1875 angenommen, in dem die Grundsätze und Leitlinien für den im Namen der Union bei den jährlichen…
Dieser Standpunkt und seine Erläuterung sollten vom Rat nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des AEUV, des Beschlusses (EU) 2021/689 und des vorliegenden…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Da die unter das Handels- und Kooperationsabkommen fallenden Fischbestände in der Entwicklung begriffen sind und die Union daher bei ihrem Standpunkt den neuen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, die Standpunkte,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.