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Der Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) zur Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes von chemischen und biologischen Waffen (im Folgenden: „UNSGM“) stützt sich auf dem VN-Generalsekretär durch die Resolution A/RES/42/37 C der VN-Generalversammlung übertragene Befugnisse. Diese Befugnisse, Untersuchungen zur Klärung des Sachverhalts hinsichtlich eines möglichen Einsatzes derartiger Waffen einzuleiten, wenn ihm von einem VN-Mitgliedstaat Anschuldigungen zur Kenntnis gebracht werden, wurden durch Resolution 620 (1988) des VN-Sicherheitsrats erneut bekräftigt.
Am 26. August 1988 hat der Sicherheitsrat die Resolution 620 (1988) angenommen, in der der Generalsekretär unter anderem aufgefordert wird, umgehend…
Am 26. August 1988 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 620 (1988) angenommen, in der der Generalsekretär unter anderem aufgefordert…
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Globalen Strategie für die Außen- und…
Verbesserung des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Untersuchung des vermuteten Einsatzes von biologischen Waffen und Toxinwaffen angewendeten…
Unterstützung des Verfahrens des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung eines mutmaßlichen Einsatzes biologischer Waffen und Stoffe durch Ausbau dessen operativer…
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Untersuchung des vermuteten Einsatzes von biologischen Waffen und Toxinwaffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.