Erwägungsgrund 2 32026D0232
Die Union ist entschlossen, die umfassende politische und wirtschaftliche Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Armenien auf der Grundlage des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft“) zu verstärken und die Entwicklung enger politischer Beziehungen zu fördern. Gemäß Artikel 5 des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft intensivieren die Union und die Republik Armenien ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), und behandeln insbesondere Fragen der Konfliktprävention und Krisenbewältigung, Risikominderung, Cybersicherheit, Reform des Sicherheitssektors, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle.