Art. 2 32026D0354BESCHLUSS (GASP) 2026/354 DES RATES vom 11. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/144 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0445Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 16 32025D0144BESCHLUSS (GASP) 2025/144 DES RATES vom 27. Januar 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0435BESCHLUSS (GASP) 2025/435 DES RATES vom 28. Februar 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Montenegros
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 14 32010D0156Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.