Erwägungsgrund 2 32026D0354
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 29. Februar 2028 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.