Art. 3 Abs. 3 32023D2109BESCHLUSS (EU) 2023/2109 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2023 zur Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums und zur Aufhebung des Beschlusses C(2017) 7518
Organisationen benennen ihre Vertreter und sind dafür verantwortlich, dass diese über ein hohes Maß an Fachwissen verfügen.
Art. 3 Abs. 2 32018D0402BESCHLUSS (EU) 2018/402 DER KOMMISSION vom 13. März 2018 zur Einsetzung der Europäischen Beratungsgruppe für die Europäische Arbeitsbehörde (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Mitglieder benennen hochrangige Vertreter und stellen sicher, dass diese über ein hohes Maß an Fachwissen verfügen.
Art. 4 Abs. 4 32024D2779BESCHLUSS (EU) 2024/2779 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung („Ökodesign-Forum“)
Die Behörden der Mitgliedstaaten, Organisationen und anderen öffentlichen Einrichtungen benennen ihre Vertreter und stellen sicher, dass diese ein hohes Maß an…
Art. 4 Abs. 2 32022D0589BESCHLUSS (EU) 2022/589 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 über die Zusammensetzung und die operativen Bestimmungen für die Einrichtung der Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ der Kommission
Die Behörden der Mitgliedstaaten, insbesondere die für Energie zuständigen Ministerien, benennen ihre Vertreter und müssen sicherstellen, dass ihre Vertreter in…
Erwägungsgrund 6 32026D0452Die Gruppe sollte sich aus Vertretern der gemäß den Artikeln 5 und 22 der Richtlinie (EU) 2024/1260 eingerichteten Vermögensabschöpfungs- und…