Erwägungsgrund 3 32023D2109
Unbeschadet der Arbeiten zur Umsetzung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Flugverkehrsmanagement (ATM) und den Flugsicherungsdiensten (ANS) auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates besteht weiterhin Bedarf an einem wirksamen Konsultationsmechanismus auf Unionsebene, der Fachwissen über die menschliche Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums bereitstellt. Daher hat die Kommission 2017 zur Einholung des Fachwissens von Experten eine Expertengruppe zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums eingesetzt.