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Die Mitglieder sind Einzelpersonen, die zur Vertretung eines gemeinsamen Interesses ernannt werden, Organisationen, Behörden der Mitgliedstaaten oder andere öffentliche Einrichtungen.
Die Gruppe setzt sich aus bis zu 250 Mitgliedern zusammen.
Mitglieder, die zur Vertretung eines gemeinsamen Interesses ernannt werden, vertreten keine einzelnen Interessenträger, sondern eine fachliche Ausrichtung, die verschiedene Organisationen von Interessenträgern teilen.
Die Behörden der Mitgliedstaaten, Organisationen und anderen öffentlichen Einrichtungen benennen ihre Vertreter und stellen sicher, dass diese ein hohes Maß an Fachwissen einbringen.
Mitglieder, die keinen wirksamen Beitrag zu den Beratungen der Gruppe mehr leisten können, die nach Ansicht der zuständigen Dienststellen der Kommission die in Artikel 339 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen oder die ihr Amt niederlegen, werden nicht länger zu den Sitzungen der Gruppe eingeladen und können für die verbleibende Dauer ihres Mandats ersetzt werden. Die zuständigen Dienststellen der Kommission können die Mitwirkung derartiger Mitglieder ebenfalls beenden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.