Erwägungsgrund 2 32026D0745
Entsprechend den Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des EUMC zu einem Beitrag des Königreichs Norwegen sollte dieser Beitrag angenommen und als wesentlich betrachtet werden —
Entsprechend den Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des EUMC zu einem Beitrag des Königreichs Norwegen sollte dieser Beitrag angenommen und als wesentlich betrachtet werden —