Erwägungsgrund 2 32026D0086
Der interne Untersuchungsrahmen der EZB wurde geändert, um insbesondere sicherzustellen, dass vermeintliche Verstöße gegen berufliche Pflichten und Obliegenheiten an eine zentrale, für interne Untersuchungen zuständige Einheit gemeldet und von dieser weiterverfolgt werden. Dieser zentralen Einheit sollten auch Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden, um bei Verdacht auf das Vorliegen möglicher Fälle von Betrug, Korruption oder sonstiger gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteter rechtswidriger Handlungen, welche Personen betreffen, die dem internen Untersuchungsrahmen der EZB unterliegen, tätig zu werden. Die Überprüfung des internen Untersuchungsrahmens der EZB führte zur Aufhebung der Rundverfügung Nr. 1/2006 über interne Verwaltungsuntersuchungen und zur Aufnahme von Bestimmungen zum Rahmen für interne Untersuchungen der EZB in die Beschäftigungsbedingungen der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „Beschäftigungsbedingungen“).