Erwägungsgrund 5 32022R1917
Es ist erforderlich, einen einheitlichen Ansatz bei der Verhängung von Sanktionen in den verschiedenen statistischen Bereichen zu gewährleisten, die Rollen der EZB und der NZBen in den Übertretungsverfahren klar zu definieren und sicherzustellen, dass alle Verfahrensregeln zur Einleitung eines Übertretungsverfahrens und zur Verhängung einer Sanktion im Statistikbereich klar definiert sind, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten und die Rechte der betreffenden Berichtspflichtigen zu schützen.