Erwägungsgrund 5 32024D2016BESCHLUSS (EU) 2024/2016 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) (EZB/2024/19)
Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit ist es erforderlich, den Geltungsbeginn der Änderung von Artikel 2 über die Verzinsung bestimmter bei der EZB gehaltener…
Erwägungsgrund 4 32024D2830BESCHLUSS (EU) 2024/2830 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2024/30)
Da der Beschluss (EU) 2024/1209 (EZB/2024/11) und die Leitlinie (EU) 2024/2616 (EZB/2024/20) ab dem 1. Dezember 2024 gelten werden, sollten die Bestimmungen des…
Erwägungsgrund 6 32022D2063BESCHLUSS (EU) 2022/2063 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/637 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien (EZB/2022/35)
Um Rechtsicherheit zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Änderungen ab dem in Artikel 24 Absatz 3 des Beschlusses (EU) 2020/637 angegebenen Datum, d. h.…
Erwägungsgrund 8 32022D1921BESCHLUSS (EU) 2022/1921 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. September 2022 zur Methode für die Berechnung von Sanktionen bei zur Last gelegten Übertretungen statistischer Berichtspflichten (EZB/2022/32)
Zur Sicherstellung einer kohärenten Anwendung harmonisierter Regelungen sollte das Datum, ab dem die NZBen und die EZB den vorliegenden Beschluss befolgen…
Erwägungsgrund 22 32021R0379VERORDNUNG (EU) 2021/379 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2)
Aus Gründen der Kohärenz und der Rechtssicherheit ist es darüber hinaus erforderlich, dass die Bestimmungen dieser Verordnung, die sich auf Verordnung (EU)…