Beschluss (EU) 2026/962 der Kommission vom 22. Dezember 2025 über die von der Tschechischen Republik durchgeführte Maßnahme SA.64153 (2022/C) (ex 2021/N) zur Gewährung einer Beihilfe für die parallele terrestrische Fernsehübertragung über DVB-T2/HEVC (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 8837) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die angemeldete Maßnahme Beihilfe für die parallele terrestrische Fernsehübertragung über DVB-T2/HEVC stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.
Art. 1 32026D0962
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