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Die den Betreibern der terrestrischen Fernsehplattform, TelecomCLM und Abertis, gewährte staatliche Beihilfe für die Aufrüstung der Übertragungszentren, für den Bau neuer Übertragungszentren und für die Bereitstellung digitaler Ausrüstung und/oder für den Betrieb und die Instandhaltung im Gebiet II von Kastilien-La Mancha, die von Spanien rechtswidrig unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV durchgeführt wurde, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die den Betreibern der terrestrischen Fernsehplattform gewährte staatliche Beihilfe für die Errichtung, die Instandhaltung und den Betrieb des digitalen…
Die staatliche Beihilfe, die das Königreich Spanien zugunsten von Telecom CLM in Form der Vergabe eines Auftrags für die Errichtung und den Betrieb eines…
Die vom Königreich Spanien angemeldete staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der simultanen Ausstrahlung der Programme privater Rundfunkveranstalter im…
Die angemeldete Maßnahme „Beihilfe für die parallele terrestrische Fernsehübertragung über DVB-T2/HEVC“ stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels…
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 752 840,50 EUR, die Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form einer Befreiung von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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