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Die den Betreibern der terrestrischen Fernsehplattform gewährte staatliche Beihilfe für die Errichtung, die Instandhaltung und den Betrieb des digitalen terrestrischen Fernsehnetzes im Gebiet II, die von Spanien rechtswidrig unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeführt wurde, ist mit Ausnahme der Beihilfe, die gemäß dem Kriterium der Technologieneutralität gewährt wurde, mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die den Betreibern der terrestrischen Fernsehplattform, TelecomCLM und Abertis, gewährte staatliche Beihilfe für die Aufrüstung der Übertragungszentren, für den…
Die vom Königreich Spanien angemeldete staatliche Beihilfe zum Ausgleich der Kosten der simultanen Ausstrahlung der Programme privater Rundfunkveranstalter im…
Die angemeldete Maßnahme „Beihilfe für die parallele terrestrische Fernsehübertragung über DVB-T2/HEVC“ stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels…
Die staatliche Beihilfe, die das Königreich Spanien zugunsten von Telecom CLM in Form der Vergabe eines Auftrags für die Errichtung und den Betrieb eines…
Staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker fester Breitbandnetze und staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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