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Der Leichenpass wird schriftlich von der Ortspolizeibehörde der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Leichenbeförderung beginnt.
1Als Leichenpass zur Beförderung von Leichen wird das Formular der Anlage 4 eingeführt. 2Neben dem Formular der Anlage 4 können auch Formulare verwendet werden, die den Erfordernissen des internationalen Leichentransports entsprechen.
1Das Formular des Leichenpasses muss folgende Angaben enthalten: 2Bei Beförderungen in das Ausland muss der Leichenpass zusätzlich folgenden Vermerk tragen: „Da diese Leichenbeförderung ordnungsgemäß genehmigt ist, werden alle Staaten, auf deren Hoheitsgebiet die Beförderung stattfinden soll, gebeten, den Transport frei und ungehindert passieren zu lassen.“ 3Dieser Vermerk und der zum Verständnis der sonstigen Angaben vorgesehene Text sind in englischer und französischer Sprache zu wiederholen, die Todesursache soll ebenfalls in englischer und französischer Sprache oder im WHO-Zahlenkodex für die internationale Klassifizierung der Krankheiten angegeben werden. 4Falls die Todesursache aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht offen angegeben werden soll, ist eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Todesursache unter strenger Wahrung datenschutzrechtlicher Belange beizufügen.
Name und Vorname der/des Verstorbenen,
Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort,
Sterbedatum, Sterbeort und Todesursache,
Beförderungsmittel,
Absendeort, Beförderungsweg und Bestimmungsort.