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Die Regelbeurteilungen nach § 2 Absatz 2 sind erstmals zum Stichtag 1. Juni 2025 zu erstellen. Der Beurteilungszeitraum dieser Beurteilungen erstreckt sich vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2025.
Dienstliche Beurteilungen, deren Stichtag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung liegt, sind einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Überbeurteilung…
Eine Beurteilung nach Satz 1 Nummer 2 entfällt, wenn das Ende des Beurteilungszeitraums der letzten Beurteilung nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 zum Zeitpunkt des…
Die Regelbeurteilungen erfolgen für die Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit nach Beendigung der Probezeit mit Ausnahme der Regelbeurteilungen für die…
das Ende des Beurteilungszeitraums der letzten dienstlichen Beurteilung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt und eine davon abweichende Beurteilung nicht…
Dienstliche Beurteilungen erfolgen in regelmäßigen Zeitabständen (Regelbeurteilungen) und nach Maßgabe des § 3 aus besonderem Anlass (Anlassbeurteilungen). Sie…
Die nach § 92 Absatz 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in regelmäßigen Zeitabständen zu erstellenden Beurteilungen (Regelbeurteilungen) von Landesbeamtinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.