Art. 18 32009D1011
(1)
Diese Regeln treten am selben Tag in Kraft, wie der Beginn der Geltung des Europol-Beschlusses.
(2)
Innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten sind diese Regeln vom Verwaltungsrat zu bewerten.
(3)
Vorschläge zur Änderung dieser Regeln sind vom Verwaltungsrat dahingehend zu prüfen, ob diese vom Rat in Übereinstimmung mit dem Verfahren gemäß Artikel 38 Absatz 3 und Absatz 7 des Europol-Beschlusses angenommen werden können.