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Bei einer Anlassbeurteilung nach § 3 Absatz 1 ist ausgehend von dem Gesamturteil über die im Beurteilungszeitraum gezeigte Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eine Prognose der für das angestrebte Amt zu erwartenden Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (Eignung im weiteren Sinne) der oder des zu Beurteilenden abzugeben. Maßstab für die Prognose ist das angestrebte Statusamt unter Berücksichtigung der Anforderungsprofile nach § 8.
Bei einer Anlassbeurteilung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 ist ausgehend von dem Gesamturteil eine Prognose der zu erwartenden Eignung im weiteren Sinne für jedes typischerweise erste Beförderungsamt des betreffenden Dienstzweiges oder der betreffenden Gerichtsbarkeit, dessen Übertragung eine Erprobung voraussetzt, anzugeben. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Der Grad der Eignung im weiteren Sinne ist zusammenfassend zu bewerten und zwar mit hervorragend geeignet: 13 - 15 Punkte, besonders gut geeignet: 10 - 12 Punkte, gut geeignet: 7 - 9 Punkte, geeignet: 4 - 6 Punkte, nicht geeignet: 0 - 3 Punkte. § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Dem Antrag ist eine Beurteilung beizufügen. Die Eignung wird in einem Auswahlverfahren nach § 3 festgestellt.
Dienstliche Beurteilungen erfolgen in regelmäßigen Zeitabständen (Regelbeurteilungen) und nach Maßgabe des § 3 aus besonderem Anlass (Anlassbeurteilungen). Sie…
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind am Maßstab desjenigen Statusamts unter Berücksichtigung der Anforderungsprofile nach § 8 zu beurteilen, das die…
Die Beurteilungen und die Beurteilungsbeiträge sollen sich über die Persönlichkeit, die im Beurteilungszeitraum wahrgenommenen Aufgaben, die Fähigkeiten, die…
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten sind mindestens vor Ablauf der Probezeit dienstlich zu beurteilen. Sie sollen ferner in…
In den Beurteilungsbeiträgen und in der Gesamtbeurteilung ist zu den fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten, zum praktischen Geschick, zum Stand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.