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Die Klassenkonferenz entscheidet auf der Grundlage der Jahresnoten in allen Lernfeldern und der praktischen Ausbildung über die Versetzung in die nächste Klassenstufe.
Die Versetzung ist zu versagen, wenn
die Leistungen in mindestens einem Lernfeld mit der Jahresnote ungenügend bewertet wurden,
die Leistungen in mehr als einem Lernfeld mit der Jahresnote mangelhaft bewertet wurden,
auf Grund einer nicht ausreichenden Zahl von Leistungsnachweisen eine Jahresnote in mindestens einem Lernfeld nicht gebildet werden konnte oder
die Jahresnote für die praktische Ausbildung schlechter als ausreichend ist.
die Leistungen in mindestens einem Lernfeld mit der Jahresnote „ungenügend“ bewertet wurden,
auf Grund einer nicht ausreichenden Anzahl von Leistungsnachweisen eine Jahresnote nicht gebildet werden konnte oder
Versetzung und Nichtversetzung sind pädagogische Maßnahmen, die den Bildungsgang des Schülers mit seiner geistigen Entwicklung in Übereinstimmung halten und…
Versetzung und Nichtversetzung sind pädagogische Maßnahmen, die den Bildungsgang des Schülers/der Schülerin mit seiner/ihrer geistigen Entwicklung in…
Versetzung und Nichtversetzung sind pädagogische Maßnahmen, die den Bildungsgang der Schüler/Schülerinnen mit ihrer geistigen Entwicklung in Übereinstimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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