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Die schriftliche Prüfung besteht aus Aufsichtsarbeiten. Eine Aufsichtsarbeit besteht aus lernfeldbezogenen Prüfungsaufgaben.
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses beauftragt zwei, dem Prüfungsausschuss angehörende Lehrkräfte, mit der Erst- und Zweitkorrektur der jeweiligen Aufsichtsarbeit.
Können sich die beiden mit der Erst- und Zweitkorrektur beauftragten Lehrkräfte nach Abschluss ihrer Korrekturen nicht auf eine Prüfungsnote einigen, legt im Auftrag des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses eine weitere dem Prüfungsausschuss angehörende Fachlehrkraft die Prüfungsnote im Rahmen der beiden vorgeschlagenen Prüfungsnoten fest.
Die Bewertung der Aufsichtsarbeit erfolgt jeweils von zwei Lehrkräften des Prüfungsausschusses, die vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses mit der…
Eine Fachlehrkraft bewertet die Klausuren und schlägt jeweils eine Note vor. Die Schulleiterin oder der Schulleiter beauftragt eine zweite Fachlehrkraft mit…
Schriftliche Prüfungsarbeiten werden von zwei Prüfenden unabhängig voneinander in einer Erst- und Zweitkorrektur bewertet. Weichen Erst- und Zweitkorrektur…
Jede Prüfungsarbeit wird von der zuständigen Fachlehrkraft der Klasse des Prüflings als Erstkorrektorin oder Erstkorrektor und von einer von der Schulleitung…
Die Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung werden auf Vorschlag der Fachprüferin oder des Fachprüfers von der oberen Schulaufsichtsbehörde bestimmt. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.