§ 59 Abs. 4 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Wer die Fachschule erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in…
§ 70 FSO SNBerufsbezeichnung
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in…
§ 2 Abs. 2 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung, bestehend aus zwei Teilen, der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 und der Staatlichen…
§ 71 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder Staatlich geprüfter…
§ 1 Abs. 4 SobAG NRWGesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Die staatliche Anerkennung wird von der Hochschule mit einer eigenen Urkunde ausgesprochen und berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte…