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Während der praktischen Ausbildung und des jeweiligen Einsatzes gemäß Anlage 7 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung soll
im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel im Umfang von jeweils 160 Minuten und
im dritten Ausbildungsdrittel im Umfang von jeweils 240 Minuten
eine fachliche Begleitung von den Lehrkräften der Schule erfolgen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.