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Der schriftliche Prüfungsteil umfasst eine schriftliche Aufsichtsarbeit von 90 Minuten. Die schriftliche Prüfung findet an der Schule statt. Die fallbezogenen Aufgaben werden von der Schule erstellt und sollen in Bezug auf
die Altersstufe der zu pflegenden Menschen,
ihr soziales und kulturelles Umfeld und
die Versorgungsbereiche,
in denen die Fallsituation eingebettet ist, variieren.
Die schriftliche Aufsichtsarbeit wird von einer Lehrkraft der Schule korrigiert. Diese setzt die Note für diesen Prüfungsteil fest.
Die schriftliche Prüfung ist gemäß § 26 Absatz 2 zu protokollieren.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den Lernfeldern
Gegenstand weiterer schriftlicher Prüfungen sind Prüfungsaufgaben aus den Lernfeldern
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus den folgenden Lernfeldern:
Gegenstand weiterer schriftlicher Prüfungen sind Aufgaben aus den Prüfungslernfeldern:
Absatz 2 gilt nicht für Berufsfachschulen für Pflegeberufe.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.