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Die Ausbildung an Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe wird durchgeführt an Berufsfachschulen für
Anästhesietechnische Assistenz,
Diätassistenz,
Ergotherapie,
Logopädie,
Medizinische Technologie mit dem Berufsabschluss
Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik,
Medizinischer Technologe für Radiologie oder Medizinische Technologin für Radiologie,
Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik oder Medizinische Technologien für Funktionsdiagnostik und
Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin oder Medizinische Technologin für Veterinärmedizin,
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter,
Operationstechnische Assistenz,
Orthoptik,
Pharmazeutisch-technische Assistenz,
Podologie
die Versorgungsbereiche,
Pflegehilfe und
eine fachliche Begleitung von den Lehrkräften der Schule erfolgen.
Teil 1 Abschnitt 7 und 9 gilt nicht für die Berufsfachschulen nach diesem Abschnitt.
als für die Berufsfachschule für Pflegeberufe,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.