BFStrMG — InhaltsübersichtGesetz§ 15 BFStrMG(weggefallen)Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen § 14Anlage 1 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 14