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Abweichend von § 4 erfolgt die Bewertung der Badegewässer für die Badesaisons 2008, 2009 und 2010 nach den Vorgaben des Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Abweichend von § 13 Abs. 2 erfolgt die Berichterstattung für die Badesaisons 2008, 2009 und 2010 nach den Vorgaben des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales.