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Die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes müssen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit nach Maßgabe der Festlegungen der Durchführungsrechtsakte der Kommission nach Artikel 7 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 enthalten und diese in einem zugänglichen Format bereitstellen und veröffentlichen.
Die Erklärung nach Absatz 1 enthält
für den Fall, dass ausnahmsweise keine vollständige barrierefreie Gestaltung erfolgt ist,
die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind,
die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung und
gegebenenfalls einen Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen,
ein unmittelbar zugängliches und barrierefrei gestaltetes elektronisches Kontaktformular (Feedback-Mechanismus), mit dem noch bestehende Barrieren gemeldet und die von der barrierefreien Gestaltung ausgenommenen Informationen angefordert werden können und aus dem die Kontaktangaben der zuständigen Stelle hervorgehen sowie
Die öffentliche Stelle des Landes ist verpflichtet, auf Mitteilungen oder Anfragen, die ihr auf Grund der Erklärung zur Barrierefreiheit übermittelt werden, innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren.
eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um…
Das elektronische Kontaktformular (Feedback-Mechanismus) nach § 10b Absatz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist in der…
Die öffentlichen Stellen des Landes stellen gemäß § 10b Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen eine Erklärung über die…
eine unmittelbar zugängliche barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren mitzuteilen und um…
Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes ist in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen…
Öffentliche Stellen sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit über die Vereinbarkeit ihrer Websites und mobilen Anwendungen mit den in dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.